Arbeitgeber-Information zur Schutzdienstpflicht

20.10.2017

Die Dienstpflicht im Zivilschutz

Eine nationale Dienstpflicht

Für den Zivilschutz besteht eine nationale Dienstpflicht: Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten. Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt.

Dauer: von 20 bis 40

Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden. Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht für den Fall eines bewaffneten Konflikts erhöhen.

Rechte …

Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft. Sie sind militärversichert und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.

… und Pflichten

Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Bei einem Aufgebot haben sie gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen. Wenn nötig haben sie auch ausserdienstliche Pflichten zu erfüllen, insbesondere zur Vorbereitung von Ausbildungsdiensten und Einsätzen.