Zivilschutz im Einsatz

01.04.2020

Im Einsatz für die Schweizer Bevölkerung geben die Männer und Frauen des Zivilschutzes alles. Wir werfen einen Blick auf die Einsätze in den Kantonen Aargau, Zürich und Luzern. Dort wo wir recherchiert haben, kann der Zivilschutz die Aufträge erfüllen. Zum Glück: Denn eine Verfassungsrevision wird den Bestand des Zivilschutzes massiv reduzieren.

Der Einsatz im Pandemiefall ist für den Zivilschutz seit Jahren ein Übungsthema in den jährlichen Wiederholungskursen. Unvermittelt sind nun über Nacht die fiktiven Annahmen zur Realität geworden. Der Zivilschutz ist zur Bewältigung der Corona-Krise im Einsatz. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf für eine Unterstützung der zivilen Behörden, privater und öffentlicher Institutionen und Organisationen sowie der besonders betroffenen Bevölkerung aufgrund der aktuellen Lage in den nächsten Wochen in der ganzen Schweiz weiter zunehmen wird.

Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG sieht vor, dass der Bundesrat bei Katastrophen und Notlagen, welche mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten kann. Den Kantonen wurde mit Beschluss des Bundesrates ein Kontingent von maximal 850 000 Diensttagen zur Verfügung gestellt. Mit dem Assistenzdienst der Armee wurde das Kontingent abgesprochen und bis Ende Juni 2020 befristet. Die Entscheidungen über den Einsatz und die konkreten Aufträge an den Zivilschutz, das Aufgebot der Schutzdienstpflichtigen in operativer Hinsicht und die Durchführung der Zivilschutzeinsätze bleiben in der Kompetenz der Kantone. Der Bund wird die Kantone für die Einsätze mit einem Pauschalbeitrag von Fr. 27.50 pro Diensttag entschädigen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 23,4 Millionen Franken.

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Der Zivilschutz im Einsatz