Hat der Zivilschutz noch Bestand?

30.12.2021

Kurzbericht zu azsv.ch-Stamm mit Referat 29. November 2021

Im Lupfiger Ochsen stellte sich Oberst Rolf Stäuble als neuer Abteilungsleitender Militär und Bevölkerungsschutz vor. Als einer der erstem ZS-Instruktoren im Kanton Aargau freue er sich, dass ihn seine berufliche Laufbahn nun wieder zurückführe. Wohl verstanden in einen Zivilschutz zurückführe, der sich in den letzten Jahren in Erscheinung und Leistung sehr positiv entwickelt habe. Die Leistungsfähigkeit habe der Zivilschutz in den letzten beiden Jahren mit den Covid-19 Einsätzen eindrücklich bewiesen.

In der Folge erläuterte Rolf Stäuble die Eckpunkte der laufenden Revision zur kantonalen Zivilschutzgesetzgebung (nBZG-AG) und rief dazu auf, nun aktiv an der Vernehmlassung teilzunehmen. Insbesondere propagierte er die künftig angedachte obligatorische Sicherheitsveranstaltung, welche Frauen wie Männer im 23. Altersjahr für ein Engagement im Bevölkerungsschutz begeistern solle. Potenzial sei durchaus bei der Rekrutierung von Freiwilligen, insbesondere Frauen, vorhanden. Diese müssten aber informiert und persönlich abgeholt werden.

Um die Bestandesproblematik im Zivilschutz aufzufangen habe der Regierungsrat ein Bündel von insgesamt 19 Massnahmen beschlossen und teilweise bereits umgesetzt. Sowohl der Sollbestand wie auch das Leistungsprofil müssten aber künftig wohl oder übel den politischen Vorgaben angepasst werden. Die Betreuung von Menschen - als Kernaufgabe des Zivilschutzes – sollte über alle Fachbereiche hin geschult und damit gestärkt werden. Unterstützende Aufgaben sollten erst in zweiter Priorität folgen.

Anschliessend hatte Stäubles Mitarbeiter, Dr. André Vossebein, Sektionsleiter Katastrophenvorsorge AMB, das Wort. Er präsentierte die gewonnenen Erkenntnisse aus den Hochwasser- und Notfalltreffpunkte-Einsätzen 2021. Diese seien in sechs Themenkreisen erörtert worden und sollen auch künftig weiterbearbeitet werden.

Gestützt auf die Erkenntnisse hätten die Bevölkerungsschutzpartner Kantonspolizei, Aarg. Gebäudeversicherung, welche für das Feuerwehrwesen verantwortlich ist und die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz bereits reagiert:
Sie haben kürzlich einem gemeinsamen Befehl für den NTP Einsatz geschaffen und in Kraft gesetzt. Mit dem Dokument wurden die Aufgaben klar zugewiesen und Schnittstellen bereinigt. Es regelt kantonsweit den zeitgerechten Bezug und den Betrieb der Notfalltreffpunkte durch die beteiligten Partner und bildet Grundlage für deren Ausbildung.

In einem «Werkstattbericht» skizzierte er die künftige Neuausrichtung unserer Partner, den Regionalen Führungsorganen. Zurzeit arbeiteten mehrere RFO in einem Projekt an der Fortentwicklung zur optimalen Funktion mit.

AZSV Stamm Nov 2021
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