Schutzraumkontrollen im Herbst – bereit für den Ernstfall

09.06.2023

In der letzten Oktoberwoche wird die Zivilschutzorganisation (ZSO) aargauSüd rund 260 Schutzräume in Gränichen, Teufenthal und Unterkulm kontrollieren. Dadurch stellt die ZSO sicher, dass die Schutzräume für den Ernstfall bereit sind. Hauseigentümer sollten einige Dinge beachten, um den reibungslosen Ablauf der Kontrolle zu ermöglichen.

Im Falle einer Naturkatastrophe oder eines bewaffneten Konflikts müssen Zivilschutzräume möglichst schnell einsatzbereit sein. Aus diesem Grund wird jeder Schutzraum mindestens einmal alle zehn Jahre überprüft. Im Kanton Aargau übernimmt der Zivilschutz die Prüfung der Schutzräume.

Wie läuft die Kontrolle ab?

Die Zivilschutzorganisation aargauSüd informiert in ihrem Einzugsgebiet jeweils im Juni alle betroffenen Haushalte. Die ZSO gibt den Haushalten hierbei ein Zeitfenster von zwei Stunden an, in welchem die Kontrolle stattfindet – eine Kontrolle dauert in der Regel 15 Minuten.

Im Oktober nehmen die Zivilschützer die Prüfung vor. Sollte ein Schutzraum mangelhaft sein, informieren die Zivilschützer die Hauseigentümer direkt nach der Prüfung. In der Woche nach der Prüfung erhalten die Eigentümer eine Liste der Mängel per Post.

Was müssen Sie als Hauseigentümer beachten?

Für eine reibungslose Prüfung ist wichtig, dass die Zivilschützer Zugang zum Schutzraum haben. Dort müssen die Panzertür und Panzerdeckel sowie die Lüftung samt aller Ventile erreichbar sein.

Aus organisatorischen Gründen kann die ZSO aargauSüd leider keine Verschiebe-Daten für die Prüfung anbieten – bei Abwesenheit bitten wir die betroffenen Eigentümer, eine andere Person zu beauftragen, den Zugang zum Schutzraum zu ermöglichen.

Als Hauseigentümer sind Sie verantwortlich dafür, dass Ihr Schutzraum funktionsfähig ist und dass keine baulichen Veränderungen am Schutzraum vorgenommen werden. Wenn der Zivilschutz einen Mangel am Schutzraum feststellt, ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich, dass der Mangel behoben wird. Kritische Mängel müssen innerhalb von sechs Monaten behoben werden, weniger kritische Mängel innerhalb eines Jahres.

Damit möglichst keine Mängel entstehen, sollten Sie als Eigentümer den Schutzraum regelmässig warten. Die Zivilschützer händigen Ihnen auf Wunsch ein Merkblatt aus, das die wichtigsten Punkte der Wartung zusammenfasst.

Was passiert in einem Ernstfall?

In einem Ernstfall informieren die Behörden über das Radio, wie sich die Bevölkerung zu verhalten hat – die Anweisung zur Bereitstellung der Schutzräume erfolgt ebenfalls per Radio.

Die Zuteilung der Personen zu den entsprechenden Schutzräumen kommuniziert der Zivilschutz zu Beginn eines Ernstfalls. In welchen Schutzraum Sie sich begeben sollten, respektive welche anderen Personen Ihrem Schutzraum zugeteilt sind, erfahren Sie jeweils am nächstgelegenen Notfalltreffpunkt.

Zivilschützer beim Kontrollieren eines Luftfilters

Zivilschützer beim Kontrollieren eines Luftfilters